Als nächsten Schritt gilt es, die Art der Bestattung auszuwählen, sofern die verstorbene Person dies nicht im Rahmen der Bestattungsvorsoge verfügt hat. Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten:
Erdbestattung
Sie ist hierzulande die klassische Form, wie sie in der christlichen Tradition vorgesehen ist. Die letzte Ruhestätte ist dabei das Grab auf dem Friedhof. In einer feierlichen Zeremonie wird der Sarg dort versenkt und für die Angehörigen bleibt ein dauerhafter Ort der Erinnerung. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass ein gewisser Aufwand für die Grabpflege entsteht. Im Wesentlichen unterscheidet man drei Arten des Erdgrabes:

Feuerbestattung
Sie ist in den letzten Jahren immer populärer geworden, zumal die Feuerbestattung die Voraussetzung für die meisten alternativen Bestattungsformen ist. Der Leichnam wird im Krematorium in einem Sarg eingeäschert und die Asche wird in einer Urne verwahrt. Diese kann dann wahlweise in einem traditionellen Wahl- oder Reihengrab auf dem Friedhof, einem anonymen Grab oder auch in einem Baumgrab beerdigt werden.
Zusätzlich gibt es inzwischen auch verschiedene Varianten der alternativen Bestattung, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen:

Neue Bestattungsformen in Rheinland-Pfalz
In unserem Bundesland gilt ab Oktober 2025 ein erweitertes Angebot für die Beisetzung von Urne und Asche.
Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Totenfürsorgeverfügung die Voraussetzung ist. Mit diesem Dokument liegt eine rechtsgültige Willenserklärung des Verstorbenen vor. Darüber hinaus wird eine Person bestimmt, die für die entsprechende Veranlassung der Beisetzung zuständig ist.
Gern beraten wir Sie zu dem Angebot und den Einzelheiten. Aktuelle Informationen und Downloads finden Sie hier:
Wenn Sie sich für eine der alternativen Bestattungsarten interessieren, empfehlen wir Ihnen folgende Links:
www.friedwald.de
www.ruheforst.de
Welche Art der Bestattung kommt für Ihren Trauerfall infrage? Wir beraten Sie gerne.