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Was Sie jetzt schon regeln können.

Erbrecht:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert die gesetzliche Erbfolge ganz klar. Als Erstes haben die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Für Ehepartner gelten Sonderrechte.

Testament:

Wenn Sie Ihren Nachlass später nach Ihren eigenen Vorstellungen verteilen möchten, ist das Verfassen eines Testaments oder ein Erbvertrag erforderlich. 

Ein Testament muss handgeschrieben, unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Das Testament kann auch bei einem Notar aufgesetzt werden. Das ist zwar mit Gebühren verbunden, vermeidet aber mit größtmöglicher Sicherheit Unklarheiten und Unsicherheiten.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen sowie entsprechende Downloads:

www.bmjv.de

Bitte beachten:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.