Sorgen Sie lieber vor, bevor Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Denn wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können, liegt Ihr Schicksal in der Hand von Ärzten und eventuell Ihren Angehörigen, die mit den dann notwendigen Entscheidungen in der Regel überfordert sind. Deshalb sollten Sie im Rahmen einer Patientenverfügung bereits im Vorfeld festlegen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit durchgeführt werden sollen. Die Patientenverfügung kann mithilfe von Textbausteinen erstellt und auch jederzeit widerrufen werden. Lassen Sie sich am besten dabei von Ihrem Arzt beraten.
Über eine Vorsorgevollmacht können Sie außerdem eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die zusätzlich dafür Sorge trägt, dass Ihre Entscheidungen entsprechend umgesetzt werden.
Lesen Sie hierzu auch die Broschüre zur Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter